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 Allgemeine Geschäftsbedingungen ZWO65 Coworking Trier

ZWO65 Coworking Trier -- Klaus Kordel Str. 4 -- 54296 Trier

Geschäftsbedingungen und Konditionen für Mieter mit und ohne eigener HRB-Nummer

§ 1 Allgemeines

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der ZWO65 Coworking Trier, vertreten durch Herrn Stefan Millen, Klaus Kordel Str. 4,. 54296 Trier, nachfolgend ZWO65 Coworking Trier genannt, die diese gegenüber ihren Kunden / Vertragspartnern erbringt. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn ZWO65 Coworking Trier ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn ZWO65 Coworking Trier auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(2) Das Angebot richtet sich an Unternehmer. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Leistungsbeschreibung

(1) Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen von ZWO65 Coworking Trier ist die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen einschließlich Internetnutzung (WLAN), die Bereitstellung von Meetingräumen, Schließfächern, Parkplätzen und ggf. einer technischen Büroinfrastruktur. Ein Vertrag kommt durch auch per E-Mail mögliche Annahmeerklärung der ZWO65 Coworking Trier auf eine entsprechende Anfrage des Kunden zustande. Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur durch einen Vertretungsberechtigten vorgenommen werden.

(2) Je nach gewählter Vertragsart ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und / oder bestimmte Zeit beschränkt. Preise und Konditionen der durch Coworking Trier angebotenen Dienstleistungen sind der Tarifliste auf www.coworkingtrier.com abrufbar.

(3) Die Arbeitsplätze enthalten folgende Ausstattung: Arbeitstisch, Stuhl, Stromanschluss und/oder Strom sowie Internetzugang.

(4) Der Kunde hat die Ausstattung vor Beginn des Vertragsverhältnisses ausführlich überprüft und deren Funktionsfähigkeit durch die Unterzeichnung des Übergabeprotokolls anerkannt.

(5) Die Arbeitsplätze dürfen durch den Kunden nur für den bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch ZWO65 Coworking Trier. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt ZWO65 Coworking Trier zur fristlosen Kündigung. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, die Dienste nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder sonstigen Unbenutzbarkeit der von ZWO65 Coworking Trier bereitgestellten Infrastruktur (wie Server, Netzwerk, Drucktechnik, Mobiliar) führen oder Störungen selbiger für andere Nutzer verursachen.

(6) Flexible Arbeitsplätze sind am Ende jeden Nutzungstages vom Kunden komplett zu räumen und ggf. gesäubert zu überlassen bzw. zurückzugeben.

(7) Kündigungsfristen sind der Cobot Software über https://coworkingtrier.cobot.me zu entnehmen, diese variieren zwischen den Leistungen und Tarifen.

§ 3 Anmeldung der Kunden

ZWO65 Coworking Trier betreibt die Homepage www.coworkingtrier.com mit der Möglichkeit durch Onlinebuchung. Kunden von ZWO65 Coworking Trier, die einen Nutzervertrag online abschließen wollen, müssen sich vor dem Vertragsschluss wirksam anmelden und den angeführten und ausdruckbaren Geschäftsbedingungen zustimmen. Das nach der Anmeldung zugesandte Passwort hat der Kunde stets für sich geheim zu halten. Das Passwort wird von ZWO65 Coworking Trier nicht an Dritte weitergegeben. Die bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt wiederzugeben. Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur durch einen Vertretungsberechtigten vorgenommen werden bzw. erfolgen. Tritt nach der Anmeldung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so ist der Kunde verpflichtet, die Änderungen gegenüber ZWO65 Coworking Trier unverzüglich mitzuteilen beziehungsweise diese in seinem Online-Zugang selbst zu ändern. Eventuell entstehende Kosten und / oder Schäden für ein Versäumnis trägt der Kunde. Verlängerungen des Nutzungsvertrages bzw. die Buchung zusätzlicher Leistungen erfolgen nach dem gleichen Muster.

§ 4 Zugangsbedingungen und Verhaltensregeln

(1) Zugang zu den Büroflächen von ZWO65 Coworking Trier wird dem Kunden, je nach den Bestimmungen des gewählten Tarifs, entweder werktags innerhalb der Öffnungszeiten von 9-18 Uhr oder per Zugangschip gewährt.

(2) Der Verlust des im Rahmen einer Daueranmietung ausgehändigten Zugangschips ist unverzüglich zu melden. Hierdurch entstehende Folgekosten durch Verlust oder Missbrauch des Zugangschips sind vom Kunden zu tragen. Schuldhafter Zahlungsverzug des Mitglieds berechtigt ZWO65 Coworking Trier zur Verweigerung des Zutritts zu den Räumlichkeiten bis der Rückstand ausgeglichen ist.

(3) ZWO65 Coworking Trier behält sich das Recht vor, Kunden im Falle sittenwidrigen, anstößigen oder allgemein geschäftsschädigenden Verhaltens des Hauses zu verweisen. Es gilt die jeweilige Hausordnung von ZWO65 Coworking Trier die in den Geschäftsräumen aushängt.

(4) Als Nutzungstag gilt der (angebrochene) Kalendertag des Check-In des Kunden, unabhängig von der Anzahl der Reststunden dieses Kalendertages.

§ 5 Tarife und Zahlungsmodalitäten, Stornokosten

(1) Alle Preise von ZWO65 Coworking Trier sind Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwert-Steuer und beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen. Darüber hinausgehende Servicedienstleistungen sind gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils gesondert ausgewiesenen Tarife / Preise, die auf www.coworkingtrier.com die eben auch in den Geschäftsräumen einsehbar sind.

(2) Bezahlung der Rechnung erfolgt unbar durch: Überweisung für deutsche Bankkonten, mit Sofort Überweisung oder Bar, ZWO65 Coworking Trier behält sich vor, einzelne Zahlungsarten ohne Angabe von Gründen auszuschließen und nicht zu akzeptieren.

(3) Leistungsentgelte sind ohne Abzug ab Rechnungsdatum sofort zur Zahlung fällig. Ab dem 07. Kalendertag nach Rechnungsdatum befindet sich der Kunde in Verzug. Im Verzugsfall ist ZWO65 Coworking Trier berechtigt, gegenüber den Kunden Zinsen in Höhe von bis zu 9 Prozentpunkten über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank p. a. zu berechnen. Falls ZWO65 Coworking Trier in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist diese berechtigt, diesen geltend zu machen.

(4) Im Fall des Verzug-Eintritts ist ZWO65 Coworking Trier berechtigt, die einzelnen Dienste bis zur endgültigen Begleichung des offenen Rechnungspostens kostenpflichtig zu sperren. Die Sperrung lässt die Pflicht zur Zahlung von nutzungsunabhängigen Entgelten unberührt.

(5) Der Kunde hat Einwände gegen die Rechnung innerhalb von vier Wochen nach Rechnungsdatum substantiiert schriftlich zu erheben. Einwände berechtigten den Kunden nicht, bereits gezahlte Beträge zurückzufordern (auch nicht via Rücklastschrift). Erkennt ZWO65 Coworking Trier die Einwände ganz oder teilweise an, erstattet ZWO65 Coworking Trier zuviel gezahlte Beträge dem Kunden. Veranlasst der Kunde eine Rücklastschrift, gehen die damit verbundenen Kosten für ZWO65 Coworking Trier. zu seinen Lasten und ZWO65 Coworking Trier ist zu einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt.

(6) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder diese durch ZWO65 Coworking Trier anerkannt wurden. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen (Einzel-) Vertragsverhältnis beruht.

(7) Storniert der Kunde die gebuchte Leistung kommen folgende Stornosätze zur Anwendung: Bei Storno ab 48 Stunden vor Beginn der Leistung 25% des jeweiligen Mietpreises. Bei Storno ab 24 Stunden vor Beginn der Leistung 50% des jeweiligen Mietpreises. Bei Stornierung nach Beginn der Leistung 100% des Preises.

§ 6 Datenschutz

Für sämtliche Bestimmungen bezüglich des Datenschutzes gilt die Datenschutzrichtlinie von Cobot unter https://www.cobot.me/pages/privacy.

Durch Akzeptieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ZWO65 Coworking Trier gelten auch diese Bestimmungen (englische Sprache) als akzeptiert.

§ 7 Kündigungen

(1) Das Vertragsverhältnis besteht nur so lange, wie der Kunde im Voraus gezahlt hat. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt für die Vertragspartner unberührt. Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform. Eine Erstattung etwaiger Guthaben oder deren Übertragung erfolgt nicht.

(2) ZWO65 Coworking Trier kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. Dieser liegt vor, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät oder seine vertraglichen Pflichten in sonstiger Weise schuldhaft verletzt. Ferner, wenn die Grundlage für das Nutzungsverhältnis mit dem Kunden wegfällt (Beendigung des Hauptmietverhältnisses) oder der Kunde ungeachtet einer Abmahnung wiederholt gegen die Hausordnung verstößt.

(3) Der Kunde kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ihm die Fortsetzung des Nutzungsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

(4) Hat der Kunde Anlass für eine ausserordentliche Kündigung gegeben, ist ZWO65 Coworking Trier berechtigt, vorausbezahlte Mitgliedsbeiträge einzubehalten und ggf. Schadensersatzansprüche geltend zu machen und den Kunden zur weiteren Anmietung bei ZWO65 Coworking Trier auszuschließen.

§ 8 Vertragsdurchführung

(1) Die Untervermietung an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen.

(2) Technische Veränderungen jeder Art an den Arbeitsplätzen sind nicht gestattet.

(3) Illegale Downloads, illegales Sharing/Peer2Peer und illegale Uploads sind verboten.

§ 9 Gewährleistung, Haftung

(1) Der Kunde hat die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Er hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze in einem Großraumbüro befinden und die angemieteten Arbeitsplätze nicht separat verschließbar sind. Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustands auf etwaige Ansprüche gemäß §§ 536, 536a BGB. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht. ZWO65 Coworking Trier übernimmt gegenüber dem Kunden bei Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Gewährleistung für den Zustand des jeweiligen Arbeitsplatzes. Der Kunde erkennt an, dass sich der jeweils von ihm genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßen Zustand befindet.

(2) In allen Fällen, in denen ZWO65 Coworking Trier im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet ZWO65 Coworking Trier nur, soweit ihr, ihren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch insofern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn,ZWO65 Coworking Trier fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

(3) Der Nutzer erklärt im Falle von Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten die Duldung dieser Arbeiten und versichert, dass er aus eventuellen Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz keine Minderungsrechte, bzw. Schadensersatzansprüche herleiten wird, sofern ZWO65 Coworking Trier diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

(4) ZWO65 Coworking Trier übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Kunden, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Kunden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zu ZWO65 Coworking Trier unterbleiben. SofernZWO65 Coworking Trier von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, wird das Vertragsverhältnis unverzüglich gekündigt. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Kunde ZWO65 Coworking Trier von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde ersetzt ZWO65 Coworking Trier die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass ZWO65 Coworking Trier von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.

(5) Für den ausreichend sicheren Verschluss gemieteter Schränke, Schubladen o. ä. ist der Kunde selbst verantwortlich. ZWO65 Coworking Trier haftet nicht für entwendete Gegenstände. Für Garderobe wird keine Haftung übernommen.

§ 10 Beendigung des Nutzungsverhältnisses

(1) Der Kunde hat die Gegenstände pfleglich zu behandeln und nach Beendigung der Nutzung in vertragsgemäßem, mangelfreiem und gebrauchsfähigen Zustand, gereinigt und somit unverschmutzt an ZWO65 Coworking Trier zurückzugeben. Schäden hieran oder verlorene Einrichtungsgegenstände sind ZWO65 Coworking Trier vollumfänglich vom Kunden zu ersetzen. Sofern nicht vom Kunden vorgenommen, wird für die Endreinigung und ggf. notwendige Instandsetzung eines Arbeitsplatzes und / oder Büros eine pauschale Gebühr in Höhe von 150 € je Arbeitsplatz/Büro berechnet.

(2) Der Kunde hat sämtliche Schlüssel / Zugangschips an ZWO65 Coworking Trier zurückzugeben. Zurückgelassene Gegenstände kann ZWO65 Coworking Trier auf Kosten des Kunden einlagern, wenn sie trotz Aufforderung nicht entfernt werden. Anlagen, Einrichtungen und Zubehör sind in gebrauchsfähigem Zustand zurückzugeben. (3) Gibt der Kunde den Arbeitsplatz nicht rechtzeitig heraus, haftet er ZWO65 Coworking Trier für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind.

§ 11 Hausordnung, Öffnungszeiten, Sonstiges

(1) ZWO65 Coworking Trier ist berechtigt, einzelne Leistungsangebote, nicht jedoch wesentliche Bestandteile der Gesamtleistung, zu verändern, sofern die Änderungen unter Berücksichtigung der Kunden zumutbar sind.

(2) ZWO65 Coworking Trier informiert laufend über die Öffnungszeiten und das Leistungsangebot. Die Öffnungszeiten können - soweit erforderlich und zumutbar - verlängert oder verkürzt werden, z.B. im Falle von Feiertagen, aufgrund von Revisionen, Renovierungs- oder Reinigungsarbeiten. ZWO65 Coworking Trier wird Veränderungen der Öffnungszeiten oder Sperrungen von Räumlichkeiten unter Einhaltung einer angemessenen Frist ankündigen.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, den Anweisungen der Mitarbeiter Folge zu leisten sowie die Hausordnung zu beachten. Grobe und / oder wiederholte Verstöße können ZWO65 Coworking Trier berechtigen, ein Hausverbot zu erteilen und eine außerordentliche fristlose Kündigung auszusprechen. ZWO65 Coworking Trier bleibt vorbehalten, die Hausordnung im Rahmen des Zumutbaren zu ändern.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Der Kunde erteilt ZWO65 Coworking Trier die Erlaubnis in Pressemitteilungen und zu sonstigen Zwecken als Referenzkunde genannt zu werden

(3) Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; alle anderen Formen werden ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. Sollten Gesetze, auch solche, die dispositiv sind, die Änderung oder Anpassung einzelner Bestimmungen dieses Vertrages notwendig machen, so vereinbaren die Parteien die Ersetzung der alten Regelung durch die gesetzliche bis zur Herbeiführung einer eigenen neuen Bestimmung.

(4) Bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln der AGB bzw. des mit ZWO65 Coworking Trier geschlossenen Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen und der Intention der Parteien möglichst nahe kommt; dasselbe gilt im Falle einer Lücke.

(5) Leistungs- und Erfüllungsort und Gerichtsstand unter Ausschluss von UN-Kaufrecht ist für alle Ansprüche und Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Trier.

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RAHMENBEDINGUNGEN FÜR POSTSCHLIESSFÄCHER

§1 Definition der Leistung

Ladungsfähige Postanschrift; Briefpostannahme und Annahme kleiner Päckchen; Postfach im Coworkingspace. ZWO65 Coworking Trier stellt dem Servicenehmer die Adresse Klaus Kordel Str. 4 in 54296 Trier zur Verfügung, nimmt Briefpost und kleine Päckchen entgegen und verwahrt sie in einem Postfach auf.

§2 Postnachsendung

Auf Wunsch leiten wir die Post gegen eine monatliche Gebühr plus den anfallenden Portokosten weiter nach individueller Vereinbarung (je nach Volumen, Aufwand, Pakete und deren Lagerung, etc.).

§2 Vertragslaufzeit und Kündigung

Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jeweils 10 Tage zum Monatsende durch eingeschriebenen Brief gekündigt werden. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt drei Monate. ZWO65 Coworking Trier kann fristlos kündigen, wenn der Servicenehmer länger als 2 Wochen mit der Miete im Rückstand ist, einer dieser Vertragsbedingungen nicht eingehalten wird, oder festgestellt wird, dass der Servicenehmer unlautere Geschäfte betreibt.

§3 Mietzins und Bezahlung

Der monatliche Mietzins für das ZWO65 Coworking Trier “Geschäftsadresse Basis-Paket” wird monatlich in Rechnung gestellt. Die Miete ist im Voraus fällig.

§4 Vertragsänderungen/Salvatorische Klausel

Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag an Dritte ist dem Servicenehmer ohne Zustimmung von der ZWO65 Coworking Trier, nicht gestattet. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform, Nebenabreden bestehen nicht. Sollten einzelne Bestimmungen aus diesem Vertrag unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen dennoch wirksam. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Trier.

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Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen

Cobot ist die Web-Plattform, über die ZWO65 Coworking Trier diese Website bereitstellt.

See Cobot Terms

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